Förderung Energiesparende Maßnahmen
Ziel der Fördermaßnahmen ist die Verbesserung der Umweltsituation durch Verminderung der CO2-Emission und Senkung des Energieverbrauches, durch Ersatz von Importenergie durch vermehrte Nutzung erneuerbarer, heimischer Energieträger sowie die Stärkung des Umweltbewusstseins.
• Warmwasseraufbereitung: max. € 250,-
• Warmwasserbereitung und Zusatzheizung: max. € 350,-
• Investitionszuschuss Photovoltaik: max. € 1.000,-
• NEU: Energiespeicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage: € 500,-
• Biomasseheizung: € 350,-
• Fernwärme: € 500,-
• Zur Beheizung und Warmwasseraufbereitung: Erdreich-Wasser oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen in Kombination mit Fußboden- oder Wandheizung, monovalenter Heizungsbetrieb: € 350,-
• Zur Beheizung und/oder Warmwasserbereitung: Luft-/Wasser-Wärmepumpe: € 250,-
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung für energiesparende Maßnahmen, ist ein Beratungsgespräch mit einem Vertreter der NÖ Energieberatung bei Ihnen zuhause. Die Wegekosten für die Beratung in Höhe von € 40,-werden
nach Vorlage der Rechnung von der Gemeinde refundiert.
Weitere Infos finden Sie in der Förderrichtlinie für energiesparende Maßnahmen der Marktgemeinde Wiener Neudorf.
Mobilitätsförderungen
Info generell: Die Marktgemeinde Wiener Neudorf fördert Maßnahmen und Verhaltensweisen, die der Verringerung des mit Verbrennungsmotor betriebenen Individualverkehrs und damit dem Erreichen der Pariser Klimaziele dienen.
Förderung/Förderkategorien: maximal 10 – 50% der Anschaffungskosten; verschiedene Zuschuss-Deckelungen
in den einzelnen Förderkategorien
• Neu: KlimaTicket Österreich 10% der Anschaffungskosten
• VOR KlimaTickets: 10% der Anschaffungskosten
• E-Scooter: 10% der Anschaffungskosten, max. € 50,00
• E-Bikes: 10% der Anschaffungskosten, max. € 200,00
• E-Mopeds: 10% der Anschaffungskosten, max. € 150,00
• E-Mopeds für Lehrlinge, Schüler, Studenten: 10% der Anschaffungskosten, max. € 250,00
• Lastenräder mit/ohne E-Antrieb: 10% der Anschaffungskosten, max. € 500,00/€ 400,00
• Ladevorrichtungen für E-Fahrzeuge: 50% der Anschaffungskosten, max. € 300,00
• Fahrradanhänger: 50% der Anschaffungskosten, max. € 150,00
Förderung weiterer Maßnahmen, wie z.B. der
• Klimakarte der Wiener Linien (8 Fahrten zum Preis von 6)
Die Marktgemeinde Wiener Neudorf fördert Maßnahmen und Verhaltensweisen, die der Verringerung des motorisierten Individualverkehrs und damit dem Erreichen der Pariser Klimaziele dienen. Angeboten werden verschiedene Förderungen, die sowohl Mobilität - insbesondere Elektromobilität, als auch klimarelevante Energiesparmaßnahmen umfassen, wie nachfolgend beispielhaft angeführt. Weitere Informationen zu den Förderungen erhalten Sie im Bürgerservice der Marktgemeinde Wiener Neudorf.
Förderung Klimakarte der Wiener Linien
Die Marktgemeinde Wiener Neudorf vergibt nach Vorrat und Verfügbarkeit an jede/ jeden Wiener Neudorfer Bürger/Bürgerin sogenannte 8-Tage-Klimakarten zum ermäßigten Preis von 75 % des jeweils geltenden Tarifs der Wiener Linien (das sind 8 Tage zum Preis von 6 Tagen). Die Vergabe ist im jeweiligen Kalenderjahr auf maximal zwei Stück pro Person beschränkt. Gegenüber der Marktgemeinde Wiener Neudorf besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf
Vergabe der 8-Tage-Klimakarte der Wiener Linien.
Die 8-Tage-Klimakarte berechtigt den Inhaber, bis 01:00 Uhr des nächsten Tages beliebig viele Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in der Kernzone Wien zu unternehmen. Die 8-Tage-Klimakarte gilt dabei an acht Tagen, die nicht hintereinanderliegen müssen.
Informationen:
Gemeindeamt Marktgemeinde Wiener Neudorf
Tel.: 02236 62501