Wiener Neudorfer Ukraine-Hilfe
Spendenaufruf - Wir sammeln!

Derzeit wird benötigt
- Fahrräder in jeder Größe, in verkehrstüchtigem Zustand Abzugeben im Wirtschaftshof / Abfallwirtschaft zu den üblichen Öffnungszeiten.
- Wohnraum: Infos bitte an Lukas Derkits, Stabsstelle für Brand- und Katastrophenschutz 02236/62222-25
Wiener Neudorf, am 25.4.2022. Seit Kriegsbeginn bzw. seit wir unsere Hilfstransporte direkt in die Ukraine begonnen haben, konnten knapp 50 Personen eine neue Heimat in Wiener Neudorf finden. Neben zahlreicher Personen, die privaten Wohnraum zur Verfügung gestellt haben, wurden auch fünf Wohnungen der Gemeinde, nämlich zwei Gemeindewohnungen sowie drei Notwohnungen im Feuerwehrhaus Wiener Neudorf bereitgestellt und bereits von geflüchteten Familien bezogen.
Ukraine-Hilfe-Konto
Im Zuge der Gemeinderatssitzung am 4. April 2022 wurde einstimmig beschlossen, die bereits aufs Spendenkonto eingelangten Gelder um € 150.000,- zu erhöhen. Mit dieser Summe soll neben der Hilfe Vorort ab sofort auch Vorsorge zur Betreuung Geflüchteter in Wiener Neudorf vorbereitet werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit auf das Konto bei der Volksbank Mödling,
IBAN AT81 4300 0418 0010 9005 (BIC: VBOEATWW) lautend auf "Marktgemeinde Wiener Neudorf – Spenden Ukraine" zu spenden.
Vorsorge und Vernetzung
Um bei Bedarf an einem Ankunftszentrum in Wiener Neudorf rasch reagieren zu können, wurden sämtliche im Besitz der Gemeinde stehenden Objekte, durch den Krisenstab evaluiert.
Schlussendlich wurde entscheiden, ein derzeit nicht notwendiges Erstquartier, im Franz Fürst Freizeitzentrum zu schaffen.
Parallel dazu wurde eine Whatsapp-Gruppe eingerichtet um unsere neuen ukrainischen Gäste in Wiener Neudorf zu vernetzen. Der dazu benötige Einladungslink für alle geflüchteten ukrainischen Familien kann unter ukrainehilfe@wiener-neudorf.gv.at angefordert werden.
Flüchtlingsaufnahme in Wiener Neudorf
Sollten Sie privaten Wohnraum (längerfristig) zur Verfügung stellen wollen, senden Sie bitte eine E-Mail unter Angabe der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten an
gemeinde@wiener-neudorf.at
Haben Sie bereits ukrainische Staatsangehörige privat untergebracht, sind folgende Punkte zu beachten
Aufenthaltsrecht:
Ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich kommt allen Staatsangehörigen der Ukraine mit Wohnsitz in der Ukraine sowie deren Familienangehörigen zu, wenn sie ab dem 24. Februar 2022 aufgrund des bewaffneten Konfliktes aus der Ukraine vertrieben wurden. Das vorübergehende Aufenthaltsrecht besteht bis März 2023 und wird, falls es nicht für beendet erklärt wird, automatisch um bis zu zweimal 6 Monate verlängert.
Ausweis für Vertriebene – Registrierung:
Vorübergehend Aufenthaltsberechtigte als Vertriebene in Österreich erhalten den Aufenthaltstitel „Ausweis für Vertriebene“. Dieser kann als Identitätsnachweis verwendet werden und ist für den Zugang zum Arbeitsmarkt notwendig. Zuständig für die Ausstellung der Aufenthaltskarte ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Für die Ausstellung des Ausweises ist eine Registrierung notwendig. Details zu den notwendigen Schritten zur Antragstellung entnehmen Sie bitte der Website des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl.
Wohnsitzmeldung:
Eine Wohnsitzmeldung erfolgt im Bürgerservice der Marktgemeinde Wiener Neudorf. Bei privater Unterbringung hat die Wohnsitzmeldung innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft bei der Meldebehörde zu erfolgen. Die Hauptwohnsitzmeldung ist eine Voraussetzung für die Gewährung der Grundversorgung.
Antrag zur Grundversorgung (private Unterbringung):
Dieser Antrag muss bei der Bezirkshauptmannschaft Mödling eingebracht werden. Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein: Hilfs- und Schutzbedürftigkeit; Nachweis bzw. Glaubhaftmachung der ukrainischen Nationalität (z.B. Ausweisdokument); Hauptwohnsitzmeldung; Inländische Bankverbindung; Gegebenenfalls ein Miet-, Leih oder Prekariumsvertrag (nur bei Vorlage kann ein „Mietzuschuss“ gewährt werden). Krankenversicherung: Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ermöglicht Vertriebenen aus der Ukraine unter Vorlage eines Nachweises über den Flüchtlingsstatus ( z.B.: Reisepass als Staatsbürger der Ukraine) die Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe bei Kassenärzten und Heilmittel sowie Heilbehelfe bei Apotheken.
Sollten Sie weitere Fragen und oder Unterstützung benötigen melden Sie sich an ukrainehilfe@wiener-neudorf.gv.at