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gemeinde@wiener-neudorf.gv.at
02236 / 62 501
Warum gibt es in Wiener Neudorf einen "Umweltgemeinderat"?
Gemäß §15 NÖ Umweltschutzgesetz ist jede Gemeinde zur Wahrung der Interessen des Umweltschutzes vom Gemeinderat ein Umweltgemeinderat/eine Umweltgemeinderätin zu bestellen.
Die Gemeinde ist eine so genannte juristische Person. Juristische Personen handeln durch ihre Organe. Die österreichische Bundesverfassung bestimmt in Art. 117 Abs. 1 B-VG, dass als Gemeindeorgane jedenfalls ein Gemeinderat, ein Gemeindevorstand (Stadtrat) bzw. bei Städten mit eigenem Statut ein Stadtsenat sowie ein Bürgermeister vorzusehen sind. Darüber hinaus kann der Landesgesetzgeber weitere Organe vorsehen.
Von dieser Möglichkeit hat 1985 der NÖ Landesgesetzgeber im §15 NÖ USchG Gebrauch gemacht. Daher ist Wiener Neudorf verpflichtet, einen Umweltgemeinderat zu bestellen. Der Umweltgemeinderat/die Umweltgemeinderätin ist ein unabhängiges Organ, das seine Angelegenheiten in eigener Verantwortung besorgt. Es ist an keine Weisungen, etwa des Bürgermeisters, gebunden.